Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026 · MK Visuals – Videocontent-Agentur

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen MK Visuals, Inhaber: Kevin Schäffenacker & Mantas Motejaitis, Hafnerweg 11, 86465 Welden (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Videoproduktions-, Postproduktions- und Contentdienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Die Übermittlung per E-Mail gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Angebote innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung zu widerrufen, sofern der Auftraggeber das Angebot noch nicht angenommen hat.

§ 3 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Videoproduktion und des digitalen Contents. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:

  • Videoproduktion (Imagefilme, Eventvideos, Automotive-Content, Social-Media-Videos)
  • Schnitt und Postproduktion (Farbkorrektur, Sounddesign, Grafiken, Untertitel)
  • Content-Pakete für Instagram und TikTok (Reels, Stories, Kurzvideos)
  • Konzeption und kreative Beratung
  • Lizenzierung von Musik, Footage und Grafikelementen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs (sog. „Change Requests") bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Honorars sowie der Lieferfristen führen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte (z. B. Kameraleute, Tontechniker, Grafikdesigner) zu vergeben, sofern dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Betrag. MK Visuals ist als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit; es wird daher keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das im Angebot genannte Konto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen sowie eine Mahngebühr von 5,00 € je Mahnung zu erheben.

Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen ab 500,00 € ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung fällig. Die Restschlussrechnung wird nach Abnahme des finalen Werkes gestellt.

Für monatliche Content-Pakete (z. B. Instagram/TikTok-Pakete) ist die Vergütung jeweils zu Beginn des Leistungsmonats im Voraus fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei ausbleibender Zahlung die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen.

§ 5 Urheberrecht & Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke – insbesondere Videos, Schnitte, Grafiken, Animationen und Konzepte – unterliegen dem deutschen Urheberrecht (UrhG). Das Urheberrecht verbleibt stets beim Auftragnehmer.

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot definierten Verwendungszweck (z. B. Social-Media-Kanäle, Website, interne Präsentationen). Eine Übertragung dieses Nutzungsrechts auf Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

Sollen die Werke für weitere Zwecke genutzt werden (z. B. TV-Ausstrahlung, Kinowerbung, Lizenzierung an Dritte), ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung und ggf. eine zusätzliche Vergütung erforderlich.

Für die Nutzung von lizenzpflichtiger Musik, Stock-Footage oder Grafikelementen Dritter ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Auftragnehmer entsprechende Lizenzen beschafft. In letzterem Fall werden die Lizenzkosten gesondert in Rechnung gestellt.

Vor vollständiger Bezahlung des Honorars verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung der gelieferten Werke vor Zahlungseingang ist nicht gestattet.

§ 6 Portfolio-Nutzung durch MK Visuals

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke in seinem Portfolio, auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken (Instagram, TikTok, YouTube) sowie in Präsentationen gegenüber potenziellen Kunden zu verwenden und zu veröffentlichen.

Sofern der Auftraggeber einer solchen Nutzung aus berechtigten Gründen (z. B. Vertraulichkeit, Wettbewerbsschutz) widerspricht, ist dies vor Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen, die ggf. zu einem Aufschlag auf das vereinbarte Honorar führen kann.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Briefings, Skripte, Moodboards oder sonstige kreative Vorgaben
  • Zugang zu Drehorten, Fahrzeugen, Personen oder Produkten
  • Genehmigungen für Drehorte (z. B. Drehgenehmigungen, Hausrecht)
  • Logos, Markenrichtlinien und sonstige Corporate-Identity-Materialien
  • Feedback und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen

Verzögerungen, die durch mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. In diesem Fall verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Entstehen dem Auftragnehmer durch die Verzögerung zusätzliche Kosten (z. B. erneute Anreise, Wartezeiten), können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Logos, Musik, Footage) verfügt und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§ 8 Lieferfristen & Abnahme

Lieferfristen werden im Angebot oder der Auftragsbestätigung verbindlich vereinbart. Sie beginnen erst zu laufen, wenn alle notwendigen Unterlagen und Informationen des Auftraggebers vollständig vorliegen und eine etwaige Anzahlung eingegangen ist.

Nach Lieferung des finalen Werkes hat der Auftraggeber eine Abnahmefrist von 7 Werktagen. Innerhalb dieser Frist sind etwaige Mängel oder Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.

Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs sind bis zu zwei Korrekturschleifen inklusive. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet (Stundensatz: 60,00 €/Stunde).

Höhere Gewalt, technische Störungen oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Der Auftraggeber wird in solchen Fällen unverzüglich informiert.

§ 9 Stornierung & Kündigung

Stornierungen durch den Auftraggeber sind ausschließlich schriftlich (per E-Mail an info@mk-visuals.com) mitzuteilen. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

Zeitpunkt der StornierungStornierungsgebühr
Mehr als 14 Tage vor Projektbeginn25 % des vereinbarten Honorars
7 bis 14 Tage vor Projektbeginn50 % des vereinbarten Honorars
Weniger als 7 Tage vor Projektbeginn75 % des vereinbarten Honorars
Am Tag des Drehs oder danach100 % des vereinbarten Honorars

Bereits entstandene Kosten (z. B. Reisekosten, Lizenzen, gebuchte Locations) werden unabhängig vom Stornierungszeitpunkt vollständig in Rechnung gestellt.

Laufende monatliche Content-Pakete können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung während eines laufenden Monats ist nicht möglich; der laufende Monat wird vollständig berechnet.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien (z. B. urheberrechtlich geschützte Musik, Footage oder Logos) entstehen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer in diesen Fällen vollständig von Ansprüchen Dritter frei.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von MK Visuals unter mk-visuals.com/datenschutz abrufbar.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 13 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. MK Visuals ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB oder zu einem konkreten Auftrag stehen wir gerne zur Verfügung:

MK Visuals – Videocontent-Agentur

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